Version: 1. November 2025\ Geltung: DACH (Deutschland / Österreich / Schweiz)\ Nur B2B -- keine Verbraucher\ Gerichtsstand: Neu-Ulm\ IQV Innovations GmbH
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer. Verbraucher sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
IQV liefert das Trainingsgerät „Zapcoor", Zubehör und bietet Software über Zapcoor Control. Hardware und Software sind rechtlich und wirtschaftlich getrennte Verträge.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Rückgabe oder Rücktritt sind ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort zu prüfen und Mängel binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Danach gilt die Ware als mängelfrei abgenommen.
Das Gerät darf nur durch geschultes Personal genutzt werden. Patienten oder Kunden dürfen das Gerät nicht unbeaufsichtigt nutzen.
Der Kunde ist für Wartung, Betriebssicherheit und Dokumentation verantwortlich. IQV übernimmt keine Überwachungspflichten.
Nutzung erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Kunden. IQV haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Personen- oder Folgeschäden.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Weitergabe von Zugangsdaten ist untersagt. Bei Verstoß darf IQV den Zugang sperren.
IQV gewährleistet 95% Verfügbarkeit im Jahresmittel. Kein Anspruch bei Wartungsfenstern oder Drittanbieterproblemen.
Softwareprobleme berechtigen nicht zur Minderung, Rücktritt oder Zahlungseinstellung (insbesondere im Leasing).
Verantwortlicher der Daten ist der Kunde. IQV ist Auftragsverarbeiter. Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfordert Einwilligungen der betroffenen Personen.
Bei Nutzung der Software wird ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
IQV speichert Daten in der EU. Der Kunde ist für Passwort- und Endgerätesicherheit verantwortlich.
Gewährleistung nur für Sachmängel. Kein Anspruch bei Verschleiß, Fehlbedienung oder unsachgemäßer Nutzung. Ausschließliche Nachbesserung.
Haftung ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausschluss von Folgeschäden und Personenschäden.
Bei Verstoß gegen Lizenzbedingungen (Weitergabe von Zugangsdaten etc.) fällt eine Vertragsstrafe von 5.000 € pro Verstoß an.
Zahlung im Voraus. Bei Zahlungsverzug kann IQV Zugänge sperren und Verzugszinsen verlangen.
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware im Eigentum von IQV bzw. Leasingbank.
Mindestlaufzeit 12 Monate. Automatische Verlängerung. Keine vorzeitige Kündigung.
IQV kann bei Lizenzverstößen oder Zahlungsverzug außerordentlich kündigen. Zahlungspflicht bleibt bestehen.
Leasingvertrag besteht zwischen Kunde und Leasingbank. Softwarestörungen berühren Leasingverpflichtung nicht.
Gerät ist gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben. Fehlteile werden berechnet.
Kunde muss Gerät ab Lieferung versichern. IQV kann Nachweise verlangen.
Vertragsstrafe 5.000 € pro Verstoß plus zusätzlicher Schadensersatz.
Preisstrukturen und Vertragsdetails sind vertraulich zu behandeln.
Kunde darf Vertrag nicht übertragen. IQV darf übertragen.
Deutsches Recht. Gerichtsstand ist exklusiv Neu-Ulm.
Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Vertrag weiterhin gültig.